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Allgemeine Geschäftsbedingungen für individuelle Ausbauten

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1.      Anwendungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Besteller/Käufer/Auftraggeber (nachfolgend: Kunde) und Cocoon Vans GmbH in CH-7310 Bad Ragaz.

Die AGB gelten für sämtliche Leistungen (Beratung, Teil- und Komplettausbauten von Fahrzeugen) durch Cocoon Vans für den Kunden und legen die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest.

Eine Abänderung der vorliegenden AGB ist nur gültig, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wird.

 

2.      Angebote, Leistungen und Vertragsschluss

Allfällig von Cocoon Vans erteilte Auskünfte, technische Beratungen sowie sonstige Angaben erfolgen aufgrund von Erfahrungswerten.

2.1.    Cocoon Vans hat sich auf individuelle Camper-Ausbauten spezialisiert und ist ein Allroundbetrieb. Dies beinhaltet Komplett- und Teilausbauten von Fahrzeugen. Die Kernkompetenzen liegen im Bereich Elektronik, Schreiner- und Zimmererarbeiten sowie Gasinstallationen. Weitere arbeiten, welche von Cocoon Vans ausgeführt werden, jedoch nicht zu den Kernkompetenzen gehören, basieren auf Erfahrungswerten und werden nach bestem Wissen und Gewissen und Stand der Technik ausgeführt.

2.2.    Spezialaufträge, welche von den Kompetenzbereichen von Cocoon Vans abweichen, werden mit dem Kunden besprochen und protokolliert. Es wird festgehalten, von wem der Auftrag ausgeführt wird (Cocoon Vans oder extern), um was es sich handelt und in welchem Teilabschnitt des Ausbauprozesses er stattfindet.

2.3.    Eine Mängelrüge bei Spezialaufträgen, wie im Absatz 7 Gewährleistung/Garantie beschrieben, ist nicht möglich und die Kosten für geleistete Stunden sowie Material sind zu entrichten. Der Kunde hat das Recht, die entsprechende Leistung von einem dritten ausführen zu lassen. Dies muss vor Baubeginn mit Cocoon Vans abgesprochen werden. Anfallende Kosten und Abwicklung sind Sache des Kunden.

2.4.    Ohne anderslautende schriftliche Angaben handelt es sich bei der in der Offerte angegebenen Ware (z.B. Batterie, Elektrosystem) um von Cocoon Vans verbaute Standardware, welche von Cocoon Vans empfohlen wird. Bei abweichendem Kundenwunsch (z.B. anderweitiges Produkt), welcher nicht in der Offerte berücksichtigt wurde, wird der tatsächliche Preis (inkl. Versand-, / Zollkosten, etc.) der neuen Ware verrechnet. Cocoon Vans behält sich in solchen Fällen das Recht vor zusätzlich anfallende Arbeitsstunden zu verrechnen (siehe dazu 2.5. Regiearbeit).               

2.5.    Änderungswünsche, welche nach Bestätigung der Offerte durch den Kunden geäussert werden, Fallen in den Bereich der Regiearbeit. Die Arbeiten werden nach dem effektiven Aufwand verrechnet. Unter Regiearbeit fallen im allgemeinen Arbeitsleistungen, deren Zeit- und Materialaufwand sich im Voraus schwer bestimmen lassen, wie z.B. Änderungswünsche des Kunden welche eine Umplanung / Konzeptänderung der ursprünglichen Offerte beinhalten. (z.B. Ein Farbwechsel der Küche, benötigt totalen Aus- und Einbau der Küchenmöbel, etc).

2.6.    Angebote von Cocoon Vans gelten während 30 Tagen. Wird aufgrund einer Offerte ein Auftrag erteilt, so kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn Cocoon Vans den Auftrag schriftlich bestätigt. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschliesslich die Bestätigung von Cocoon Vans massgeblich. Die Kommunikation per E-Mail wird gegenseitig akzeptiert.

2.7.    Kundenwünsche, welche nach Bestätigung der Offerte hinzukommen sind, kein Bestandteil der Offerte und fallen somit als zusätzliche Kosten an. Cocoon Vans garantiert nicht, dass in solchen Fällen das Kostendach eingehalten werden kann. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Kosten für den Mehraufwand zu erfahren.

 

3.      Preise

Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich.

Der vereinbarte Preis für den Ausbau versteht sich netto in Schweizer Franken, zuzüglich MwSt., wo nichts anderes vermerkt ist. Die Preise exkl. Mehrwertsteuer und Zölle für den Kunden richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste abzüglich der dem Kunden gewährten Rabatte oder nach separat ausgefertigten Offerten, wobei Rechnungsfehler und technisch bedingte Anpassungen nicht ausgeschlossen werden können.

Ergeben sich im Laufe der Auftragsabwicklung nachgewiesene Kostenerhöhungen z.B. durch Preisaufschläge (Schwankungen am Rohstoffmarkt), Einführung neuer technischer Normen, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starke Währungsschwankungen, so behält sich Cocoon Vans eine entsprechende Preisanpassung vor.

 

4.      Übergabetermin

Cocoon Vans garantiert keinen Fertigstellungstermin. Bei jeglichen Angaben, handelt es sich um Schätzungen. Der Fixe Abgabetermine wird dem Kunden erst in der Endphase des Projektes kommuniziert. Unter gemeinsamer Rücksprache wird bei einer Nichteinhaltung der Frist eine Nachfrist erstellt. Verspätete Fertigstellungen berechtigen den Kunden nicht zu einer Schadenersatzforderung. Bei einem Rücktritt durch Nichteinhaltung der Übergabefrist gelten die Bedingungen von Absatz 11. Vertragsrücktritt.

 

5.      Ausbau und Fertigstellung

Schriftlich vereinbarte Fristen beginnen, nachdem das Fahrzeug in der Werkstatt in Bad Ragaz eingetroffen ist, die Anzahlung sowie die erste Akontozahlung geleistet wurden und alle technischen Details mit dem Kunden geklärt sind, und gelten unter der Voraussetzung der Rücksendung der unterzeichneten Offerte.

Nicht vorhergesehene Ereignisse wie langfristiger Personalausfall, Maschinenausfall, Feuer, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten, höhere Gewalt etc., welche den Ausbau verzögern oder verunmöglichen, entbinden Cocoon Vans von der Einhaltung von Übergabeterminen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, nach Begleichung der bereits geleisteten Arbeiten und Materialaufwendungen, vom Vertrag zurück zu treten.

Die Einhaltung des Übergabetermins kann nur bei fristgerechten Zahlungen gewährt werden. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, kann Cocoon Vans vorbehaltlich weitergehender Ansprüche jegliche weiteren Ausbauten am Fahrzeug einstellen.

 

6.      Zahlungskonditionen

Gibt der Kunde nach dem Erstgespräch die Zusage für die Kalkulation einer Grobofferte wird eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach Projektgrösse:

-        Kleinprojekte bis 75'000 Franken – Anzahlung 3'000 Franken

-        Grossprojekte ab 75'000 Franken – Anzahlung 6'000 Franken

Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Zusage zur Erstellung der Offerte fällig. Die Anzahlung wird bei nicht Annahme der Offerte von Cocoon Vans einbehalten.

Cocoon Vans stellt grundsätzlich ab einer Gesamtsumme von 4'000 Franken Akonto-Rechnungen. Die Höhe des Akonto-Betrages richtet sich nach der unterzeichneten Offerte. Cocoon Vans ist berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 2/5 des offerierten Betrags inkl. MwSt. bei Auftragserteilung zu verlangen. Das Fahrzeug wird an den Kunden ausgehändigt, wenn 4/5 des offerierten Betrags inkl. MwSt. auf dem Konto von Cocoon Vans eingegangen sind. Die letzten 1/5 der Offerte zzgl. zusätzlich geleistete Regiearbeit werden nach Aushändigung des Fahrzeugs an den Kunden fällig.

Cocoon Vans behält sich vor, bei Akonto-Rechnungen die Zahlungsfrist auf 7 Tage festzusetzen. Bei Ausbauten ab 4'000 Franken ist Cocoon Vans berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 2/5 des offerierten Betrags  inkl. MwSt. bei Auftragserteilung zu verlangen. Das Fahrzeug wird an den Kunden ausgehändigt, wenn 4/5 des offerierten Betrags inkl. MwSt. auf dem Konto von Cocoon Vans eingegangen sind.

Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung behält sich Cocoon Vans das Recht vor, die Arbeiten zurückzuhalten und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen.

Rechnungen unter 4'000 Franken sind innert 14 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.

Bei verspäteter Zahlung tritt der Verzug am 8. Respektive 15 Tag nach Rechnungsstellung ein (Art. 102 Abs. 2 OR). Für verspätete Zahlungen kann Cocoon Vans einen Verzugszins nach Massgabe von Art. 104 Abs. 3 OR belasten. Bei Verzug des Kunden werden auch Zahlungen aus anderen Verträgen sofort fällig und Cocoon Vans ist berechtigt, unter Ansetzung einer Nachfrist von 10 Tagen von allen Verträgen mit dem Kunden zurückzutreten.

Cocoon Vans ist nicht verpflichtet, Checks und Wechsel anzunehmen.

Der Kunde darf die Zahlung weder als Ganzes noch in Teilbeträgen zurückbehalten wegen nicht erfolgter Übernahme oder allfälligen Mängeln. Dem Kunden steht keinerlei Verrechnungsrecht zu.

 

7.      Gewährleistung/Garantie

Cocoon Vans leistet Gewähr für Sachmängel während eines Zeitraums von 24 Monaten seit Rechnungsstellung. Keine Gewährleistung besteht indes für 2.3 Spezialaufträge sowie bei nicht fachgerechter Anwendung und Nutzung. Cocoon Vans ist berechtigt, sich durch Nachbesserung oder Nachlieferung zu befreien. Garantie Anspruch von verbauten Geräten beziehen sich auf die Angaben des Herstellers. Der Kunde ist für Mängel Beweispflichtig.

 

8.      Haftung

Der Kunde hat die Ware bei Übergabe auf offene Mängel zu prüfen und innert 5 Tagen zu rügen, ansonsten gelten diese als genehmigt. Im Übrigen bestehen Gewährleistungsrechte nur dann, wenn vorhandene Mängel unmittelbar nach deren Entdeckung gerügt werden. Die Mängelrüge hat schriftlich an Cocoon Vans zu erfolgen.

Bei Mängeln, die innert der Gewährleistungsfrist auftreten und ordnungsgemäss gerügt werden, entscheidet Cocoon Vans gemeinsam mit dem Kunden, ob sie den schadhaften Teil/Gegenstand nachbessert oder repariert, Ersatz liefert oder – sofern sie auf die Reparatur oder Ersatzlieferung verzichtet – dem Kunden eine Preisminderung zugesteht. Für Mängel besteht maximal eine Haftung bis zur Höhe des für die entsprechende Teilleistung bezahlten Preises. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden wie Wandelung oder Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Cocoon Vans haftet nicht für Verluste oder Kosten im Zusammenhang mit der Verwendung oder wegen Unmöglichkeit der Verwendung der Ware für irgendeinen Zweck. (Keine Haftung bei unsachgemässer oder zweckentfremdender Verwendung und Verwendung entgegen von Bedienungsanleitungen) Ebenfalls besteht keine Haftung von Cocoon Vans für Mangelfolgeschäden, unmittelbare und mittelbare Schäden, Personenschäden, für unrichtige Produktepräsentation oder Produktvorschläge sowie Fehler auf der Homepage, in technischen Dokumenten, Programmen oder im Handbuch. Im Übrigen wird die Haftung, soweit gemäss Art. 100 f. bzw. Art. 199 OR zulässig, wegbedungen.

Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in jedem Falle mit Ablauf von zwei Jahren seit der Rechnungsstellung.

 

9.      Eigentumsvorbehalt

Die Fahrzeugausbauten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises durch den Kunden und Begleichung der übrigen sich aus dem (diesem oder einem anderen) Vertrag oder ausservertraglich ergebenden Ansprüche von Cocoon Vans im Eigentum von Cocoon Vans. Cocoon Vans ist zu einem entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister berechtigt. Vor der vollständigen Bezahlung des Preises darf der Kunde das Fahrzeug weder veräussern noch verpfänden oder Dritten zu Sicherungszwecken übereignen. Die Befugnis des Kunden zur Verarbeitung oder Veräusserung der verbauten Ware endet bei Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit des Kunden.

10.    Pflichten des Kunden

Der Kunde darf den Preis oder andere Ansprüche von Cocoon Vans nicht mit Gegenforderungen verrechnen.

Der Kunde ist verpflichtet, Cocoon Vans über eine allfällige Zahlungsunfähigkeit zu informieren.

 

11.    Vertragsrücktritt

Das Meet and Greet sowie das erste Beratungsgespräch sind kostenlos. Erteilt der Kunde Cocoon Vans den Auftrag eine Offerte zu erstellen, sind die ab diesem Zeitpunkt anfallenden Kosten zu entgelten. 

Für die Erstellung der Offerten verlangt Cocoon Vans für Standartausbauten bis 75'000 Franken pauschal eine Anzahlung von 3'000 Franken und für Grossprojekte ab 75'000 Franken pauschal eine Anzahlung von 6'000 Franken. Bei nicht Annahme der Offerte wird die Anzahlung einbehalten.   

Ein Rücktritt vom erteilten Auftrag (Annahme und Unterzeichnung der definitiven Offerte) durch den Kunden kann nur gegen Vergütung des bereits Geleisteten, des entgangenen Gewinns und gegen volle Schadloshaltung von Cocoon Vans erfolgen. (Art. 377 OR)

Die Schadloshaltung entspricht der vollen Vergütung, die Cocoon Vans bei Ausführung der vereinbarten Arbeiten hätte beanspruchen können, abzüglich jener Aufwendungen, die Cocoon Vans wegen des Rücktritts des Kunden einsparen konnte.

Cocoon Vans hat die Wahl, den konkret geschuldeten Betrag nachzuweisen oder stattdessen pauschal den folgenden Teil der vereinbarten vollen Vergütung zu verlangen:

  • 50%, wenn Cocoon Vans noch kein Material bestellt und mit der Ausführung der Arbeiten noch nicht begonnen hat

  • 75%, wenn Cocoon Vans bereits Material bestellt und/oder mit der Ausführung der Arbeiten bereits begonnen hat

  • 100%, wenn das Werk weitgehend fertiggestellt ist.

Liegt ein Auftrag vor, gilt dieser als zur Unzeit gekündet, wenn er weniger als einen Monat vor der ersten Warenbestellung gekündet wird. Der Kunde schuldet in diesem Fall eine Konventionalstrafe. Diese beträgt:

  • 50% des Auftragwertes, wenn die Kündigung weniger als einen Monat vor der geplanten Bestellung wirksam wird;

  • 75% des Auftragwertes, wenn die Kündigung einen Monat vor Beginn der Ausführung des Auftrags wirksam wird.

Der Kunde anerkennt die Angemessenheit dieser Konventionalstrafe. Der Nachweis und die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

12.    Geltungsdauer

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 30. Juni 2023.

 

13.    Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Cocoon Vans, CH-7210 Bad Ragaz. Dieser Gerichtsstand gilt auch dann, wenn sich der Kunde auf einen nicht vertraglichen Rechtsgrund beruft. Cocoon Vans ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.

 

14.    Anwendbares Recht

Auf alle Streitigkeiten aus den vorliegenden Bedingungen und aus abgeschlossenen Verträgen zwischen Cocoon Vans und dem Kunden ist schweizerisches Recht. Diese Rechtswahl gilt auch dann, wenn sich der Kunde auf einen nicht vertraglichen Rechtsgrund beruft.

 

15.    Änderungen dieses Vertrages

Jede Abweichung von den vorliegenden Bedingungen bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

 

16.    Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Bei Ungültigkeit, Nichtigkeit oder anderweitiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen von abgeschlossenen Verträgen zwischen Cocoon Vans und dem Kunden oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diesfalls und im Falle von Regelungslücken eine Ersatzregelung zu treffen, welche der in der ungültigen oder nichtigen Bestimmung getroffenen Interessenabwägung möglichst nahekommt.

 

17.    Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge zwischen Cocoon Vans und dem Kunden, ohne dass deren Geltung noch einmal neu vereinbart werden muss.

Cocoon Vans GmbH 

Chriesilöserstrasse 66 
7210 Bad Ragaz 
Tel: 0041 77 261 12 23 

www.cocoonvans.com 
info@cocoonvans.com